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Feuerlöscher
Der richtige Umgang mit Feuerlöschern
Vor dem Einsatz muß geprüft werden, ob der Feuerlöscher für die entsprechende Brandklasse geeignet ist. Zusätzlich vor jedem Löschversuch die Feuerwehr (Notruf 112) verständigen!
Achtung:
Die Funktionsdauer von Feuerlöschern beträgt bei durchgehendem Löschstrahl:
6 kg - Löschern nur ca. 10 Sekunden
12 kg - Löschern nur ca. 18 Sekunden
Deshalb sollten Löschmittel sparsam eingesetzt werden! Das Löschmittel steht´s in mehreren kurzen Stößen abgeben und laufend die Wirkung bzw. den Lösch-erfolg beobachten.
Handhabung von Feuerlöschern:
Wie oft und durch wen müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Löschertypen:
Während der Dauerdrucklöscher aus einem Druckbehälter besteht, in dem sich sowohl Löschmittel als auch Druckgas befindet, sind beim Aufladelöscher Löschmittel und Druckgas in zwei separaten Kammern untergebracht. Der Aufladelöscher ist zwar bei der Anschaffung teurer, jedoch mit weniger Aufwand und dadurch billiger zu prüfen und zu warten. Außerdem bieter er mehr Sicherheit. Feuerlöscher, deren Bereithaltung durch Gesetze oder aufgrund von anderen Vorschriften oder Auflagen zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Auch freiwillig beschaffte Feuerlöscher sollten regelmäßig geprüft werden. Nur so ist ihre Funktion im Einzelfall gewährleistet.
Eine Verordnung, die für Private allgemeine Prüffristen aufzeigt, gibt es nicht.
Als Anhaltspunkt über die Prüfintervalle dient die entsprechende Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern alle 2 Jahre eine Überprüfung durch Sachkundige vorsieht. Hieraus kann der Schluß gezogen werden, dass nach Ablauf von 2 Jahren keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit der Feuerlöscher besteht. Es können jedoch bei besonderen Umgebungsbedingungen der Löscher auch kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein.
Sachkundige sind in der Regel Mitarbeiter oder Beauftragte von Feuerlöscherherstellern, ihren Außendienstorganisationen oder auch von selbständigen Prüfdiensten. Mit der Prüfung übernimmt der Sachkundige, der für die Instandhaltung schriftlich legitimiert sein muß, in sicherheits- und brandschutztechnischer Hinsicht die Gewähr für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher. Nach der Wartung muß auf dem Löscher ein Instandhaltungsnachweis angebracht sein.
Vorsicht bei älteren Feuerlöschern:
Behälter stehen unter Druck. Feuerlöscher unterliegen der Druckbehälterverordnung. Dauerdrucklöscher müssen zusätzlich zu den oben genannten Prüfungen alle 10 Jahre durch Sachverständige nach § 32 der Druckbehälterverordnung, z.B. TÜV, überprüft werden. Unfälle durch das Zerplatzen von Behältern können schwere Verletzungen verursachen.
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